Übernahme der Kosten
... bei gesetzlichen Krankenkassen
Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nach Antragsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die psychotherapeutische Sprechstunde und auch die Probatorik können direkt über die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse abgerechnet werden.
... bei privaten Krankenversicherungen
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle in Verbindung, um die Antragsformulare anzufordern und die Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung einer ambulanten Verhaltenstherapie für Ihr Kind/ Ihren Jugendlichen zu klären.
Selbstzahler
Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten individuell vereinbarte Sätze an.