Behandlung

Struktur und Ablauf der Kinder- und Jugendpsychotherapie

Das Behandlungsangebot konzentriert sich auf Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen und deren Eltern. Es kann diagnostische Abklärungen und anschließende Psychotherapie beinhalten. Eltern werden regelmäßig in die Therapie einbezogen. Für Säuglinge und Kleinkinder gibt es eine Eltern-Kind-Therapie. Termine werden telefonisch vereinbart und sind verbindlich. Vor Beginn der Psychotherapie ist eine ärztliche Abklärung erforderlich. Die Therapie beginnt mit einem Erstgespräch und einer ausführlichen Diagnostik. Verschiedene therapeutische Methoden und Techniken werden angewendet, je nach Bedarf des Patienten. Elternberatung ist ein integraler Bestandteil der Therapie. Die Therapie kann jederzeit beendet werden, und es ist wichtig, Bedenken oder Fragen während des Prozesses zu besprechen.

BEHANDLUNGSANGEBOT

Das Behandlungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen und deren Eltern und kann einerseits in einer diagnostischen Abklärung bestehen oder aus der Kombination aus Abklärung und sich daran anschließender Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Die Behandlung bei Kindern und Jugendlichen zwischen 4 und maximal 21 Jahren findet als Einzeltherapie statt.

Die Eltern werden in regelmäßigen Abständen in die Psychotherapie ihres Kindes einbezogen, was auch bei Jugendlichen unter Umständen der Fall sein kann.

Die Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern erfolgt als Eltern-Kind-Therapie. Hierbei sollten möglichst beide Elternteile anwesend sein.

 
TERMINVEREINBARUNG

Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung.

Während einer Therapiesitzung können Telefonate selbstverständlich nicht entgegengenommen werden. Sie können mir aber auf meinem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen, so dass ich Sie baldmöglichst zurückrufen werde.

Wichtig für Sie:

Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Mit dem vereinbarten Termin reserviere ich Ihnen eine ganze Sitzung von üblicherweise 50 Minuten Dauer, so dass es für Sie in der Regel zu keiner Wartezeit kommt. Dies bedeutet auch, dass es mir nicht möglich ist Sie „dazwischen zu schieben“.

Die Verabredung eines Termines ist verbindlich. Sollte es Ihnen dennoch einmal nicht möglich sein Ihren Termin wahrzunehmen, können Sie diesen innerhalb von 48 Stunden absagen oder verschieben, ohne dass ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen muss.

 

ÄRZTLICHE ABKLÄRUNG

Um eine Psychotherapie zu beginnen, muss eine medizinische Vorstellung der Beschwerden ihres Kindes/ Jugendlichen durch ihren Kinder- und Jugendmediziner erfolgen. Sie klärt ab, ob evtl. eine medizinische oder psychiatrische Mitbehandlung erforderlich ist.

 

PSYCHOTHERAPEUTISCHE ERSTSPRECHSTUNDE

Das Erstgespräch bildet den Einstieg in die gemeinsame Arbeit von Patient/ seinen Eltern bzw. zentralen Bezugspersonen und Psychotherapeut. Hierbei soll die Frage geklärt werden, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten für eine psychotherapeutische Behandlung des Kindes oder Jugendlichen gegeben sind.

Von Bedeutung ist hierbei, ob Patient/ Eltern und Therapeut miteinander arbeiten können, das heißt, ob die persönlichen Voraussetzungen ein vertrauensvolles Arbeitsbündnis zulassen.

Darüber hinaus stehen die Gründe für die Aufnahme einer Psychotherapie und entsprechende Erwartungen des Patienten und seiner Eltern sowie eine erste Abklärung der Möglichkeiten der Behandlung und deren Rahmenbedingungen, im Mittelpunkt.

 

BITTE BRINGEN SIE FOLGENDE UNTERLAGEN MIT:

  • Chipkarte des Kindes

  • Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer des Elternteiles, dass die Familienversicherung stellt

  • das gelbe Heft

  • Befundkopien/ Berichtskopien aus Vorbehandlungen durch Psychiater/ Ärzten/ Psychologen und Psychotherapeuten

  • Zeugniskopien der letzten beiden Schuljahre

PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE UND PROBATORIK

Üblicherweise finden nach dem Erstgespräch bis zu fünf weitere Sitzungen statt, bevor Sie und ihr Kind/ Jugendlicher sich entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie wahrnehmen möchten. Diese Sitzungen dienen der ausführlichen Diagnostik, der Diagnosestellung und der Therapieplanung. Bei ausreichender Veränderungs- und Mitarbeitsbereitschaft wird gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind ein individueller Behandlungsplan erstellt.

Anschließend können, je nach therapeutischem Anlass, eine Akuttherapie (12 Therapiestunden a 50 min), die Kurzzeittherapie I und bei Bedarf auch die Kurzzeittherapie II (jeweils 12 Therapieeinheiten für das Kind/ Jugendlichen und drei Sitzungen Bezugspersonenarbeit), bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit eine bestehende Therapie in eine Langzeittherapie (bis zu 35 zusätzliche Therapieeinheiten) umzuwandeln. Die Therapiedauer hängt letztlich von der Komplexität der Problematik sowie den zu erreichenden Behandlungszielen und der Motivation des Patienten ab.

 

DIAGNOSTIK

Schon im ersten Gespräch werden wesentliche diagnostische Hinweise im direkten Kontakt mit dem Kind/ Jugendlichen und durch die Informationen seiner Eltern gesammelt. Darüber hinaus ist jedoch eine weiterführende psychologische Diagnostik sinnvoll.

Sie umfasst meist zwei, manchmal auch drei Termine. Zur Testdiagnostik können gehören:

 
  • Intelligenzdiagnostik

  • Entwicklungsdiagnostik

  • evtl. eine Teilleistungsdiagnostik bei Lern- und Leistungsstörungen

  • emotionale Diagnostik

  • Fragebögen

  • Verhaltensbeobachtungen (ggf. mit Videoanalyse)

  • Familiendiagnostik

In der Diagnostik werden diagnostische Instrumente eingesetzt, die in wissenschaftlichen Untersuchungen überprüft wurden und deren Wirksamkeit nachgewiesen ist.

 

AUSWERTUNGSGESPRÄCH

Nach Abschluss aller diagnostischen Untersuchungen findet ein gemeinsames Gespräch zur Besprechung der Tests statt, welches bei jüngeren Kindern in der Regel mit den Eltern allein durchgeführt wird. Bei älteren Kindern oder Jugendlichen kann dieses Gespräch nach Wunsch auch mit Eltern/ Elternteil oder allein durchgeführt werden.

Das Auswertungsgespräch soll ausführlich und umfassend über mögliche Zusammenhänge der Problematik Ihres Kindes oder Jugendlichen beraten und dient dem Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten.

 

BEHANDLUNG

Wenn Behandlungsindikation bei einem Kind oder Jugendlichen besteht, können weitere Behandlungstermine vereinbart werden. Das verhaltenstherapeutische Angebot erfolgt als Einzeltherapie, die in der Regel mit der Beratung eines Elternteils/ der Eltern kombiniert ist.

Je nach Problemstellung kann dies als Akuttherapie (12 Therapiesitzungen/ 50min) oder als Kurzzeittherapie (12 Therapiesitzungen/ 50min) stattfinden. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet zudem weitere drei Sitzungen, die der begleitenden Beratung von Bezugspersonen dienen. Nach der Kurzzeittherapie I kann eine Nachfolgebehandlung, die Kurzzeittherapie II, beantragt werden, wenn noch nicht alle Behandlungsziele erreicht werden konnten. Weiterhin ist die Umwandlung einer bestehenden Therapie in eine Langzeitbehandlung möglich.

 

ELTERNBERATUNG

Die Eltern/ bzw. Bezugspersonen sind für mich die wichtigsten Partner in der Zusammenarbeit um das Wohl des Kindes. Ihr regelmäßiger Einbezug ist somit fester Bestandteil in der Therapie von Kindern und häufig auch sinnvoll in der Therapie bei Jugendlichen. Die Gespräche sollen die Eltern im Umgang mit dem Kind hilfreich unterstützen, zu Lösungen anregen bei Erziehungsschwierigkeiten und über psychische Probleme und unterstützendes Erziehungsverhalten informieren. Darüber hinaus dienen sie der emotionalen Entlastung und der Stressbewältigung sowie der Förderung einer positiven Eltern-Kind-Kommunikation.

Häufig ist eine Zusammenarbeit mit Lehrern oder Erziehern des Kindes oder Jugendlichen angezeigt, um die Therapie zu optimieren. Diese gestaltet sich unter strenger Wahrung der Schweigepflicht. Voraussetzung für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist das Einverständnis der Kindeseltern, ohne die ich nicht tätig werden kann.

 

BEHANDLUNGSENDE

Selbstverständlich kann die Therapie zu jeder Zeit beendet werden. Sinnvollerweise sollte dies aber erst dann geschehen, wenn es Ihrem Kind/ Jugendlichen spürbar besser geht oder sie gelernt haben mit ihren Beschwerden anders als bisher umzugehen.

Therapeutische Zweifel

Eine Therapie verläuft nicht immer harmonisch. Es kann zu Verunsicherungen und Zweifeln bei Ihrem Kind/ Jugendlichen oder Ihnen als Eltern kommen. Diese Erfahrungen sollten nicht von vornherein negativ bewertet werden. Mitunter tragen sie zur Klärung oder einem tieferen Verständnis der Probleme bei. Es ist von daher sinnvoll, Zweifel oder Fragen bzw. Verunsicherungen direkt anzusprechen.

Verschiedene Anlässe für Kinder- und Jugendpsychotherapie werden aufgeführt, darunter Verhaltens- und emotionale Störungen sowie physische Beschwerden. Die Therapie zielt darauf ab, negative Verhaltensmuster zu ändern und neue Fähigkeiten zu entwickeln. Bei Kindern erfolgt die Behandlung spielerisch und unter Einbeziehung der Eltern, während bei Jugendlichen die Eigenverantwortung im Mittelpunkt steht. Die Motivation des Patienten ist für den Erfolg der Therapie entscheidend.

Kontakt

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