Behandlung
Struktur und Ablauf der Kinder- und Jugendpsychotherapie
Das Behandlungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern und kann einerseits aus einer diagnostischen Abklärung bestehen oder aus der Kombination aus Abklärung und sich anschließender Psychotherapie.
BEHANDLUNGSANGEBOT
Einzeltherapie
Die Behandlung im Einzelsetting dauert 50 min und findet einmal in der Woche statt.
Gruppentherapie – Gemeinsam stark werden
Häufig treten Probleme oder Verhaltensschwierigkeiten vor allem im Kontakt mit Gleichaltrigen auf, wie beispielsweise das Erleben von Zurückweisungen und Kränkungen, oder das Nichterfüllen von Freundschaft. Vielen jungen Menschen fällt es zudem schwer Wünsche, Bedürfnisse oder eigene Grenzen gegenüber anderen Gleichaltrigen klar zu machen. Diese und ähnliche Alltagssituationen versuchen wir in Kleingruppen abzubilden und die Gruppensituation zu nutzen. Das Miteinander bietet ein ideales Übungsfeld für das Beobachten (Modelllernen) und Erproben von Konfliktlösestrategien. Darüber hinaus erfahren wir in Gruppen, dass wir nicht allein sind mit unseren Sorgen.
Im Rahmen einer Gruppentherapie kommen Wirkfaktoren zum Einsatz, die sich so in der Einzeltherapie meist nicht verwirklichen lassen.
Aus diesem Grund stellt die Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie einen besonderen Schwerpunkt in meiner Praxis dar.
Therapie in der Gruppe findet in einer geschlossenen Gruppe mit bis zu 8 Personen statt und verknüpft präventive (z.B. Maßnahmen der Gesundheitsförderung) und störungsspezifische Elemente (z.B. Anwendung von Behandlungskonzepten). Sie umfasst mindestens 20 Gruppensitzungen mit jeweils 100 Minuten.
Wichtig für Sie:
Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Mit dem vereinbarten Termin reserviere ich Ihnen eine ganze Sitzung von üblicherweise 50 Minuten Dauer, so dass es für Sie in der Regel zu keiner Wartezeit kommt. Dies bedeutet auch, dass es mir nicht möglich ist Sie „dazwischen zu schieben“.
Die Verabredung eines Termines ist verbindlich. Sollte es Ihnen dennoch einmal nicht möglich sein Ihren Termin wahrzunehmen, können Sie diesen innerhalb von 48 Stunden absagen oder verschieben, ohne dass ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen muss.
ÄRZTLICHE ABKLÄRUNG
Um eine Psychotherapie zu beginnen, muss eine medizinische Vorstellung der Beschwerden Ihres Kindes/ Jugendlichen durch ihren Kinder- und Jugendmediziner erfolgen. Sie klärt ab, ob evtl. eine medizinische oder psychiatrische Mitbehandlung erforderlich ist.
PSYCHOTHERAPEUTISCHE ERSTSPRECHSTUNDE
Das Erstgespräch bildet den Einstieg in die gemeinsame Arbeit. Hierbei soll die Frage geklärt werden, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten für eine psychotherapeutische Behandlung des Kindes/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen gegeben sind.
Von Bedeutung ist hierbei, ob Patient/ Eltern und Therapeut miteinander arbeiten können, das heißt, ob die persönlichen Voraussetzungen ein vertrauensvolles Arbeitsbündnis zulassen.
Darüber hinaus stehen die Gründe für die Aufnahme einer Psychotherapie und entsprechende Erwartungen des Patienten und seiner Eltern sowie eine erste Abklärung der Möglichkeiten der Behandlung und deren Rahmenbedingungen, im Mittelpunkt.
BITTE BRINGEN SIE FOLGENDE UNTERLAGEN MIT:
Chipkarte des Kindes
Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer des Elternteiles, dass die Familienversicherung stellt
Befundkopien/ Berichtskopien aus Vorbehandlungen durch Psychiater/ Ärzten/ Psychologen und Psychotherapeuten
Zeugniskopien der letzten beiden Schuljahre
PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE UND PROBATORIK
Üblicherweise finden nach dem Erstgespräch 2-3 weitere Sitzungen statt, bevor Sie und Ihr Kind/ Jugendlicher sich entscheiden, ob eine Psychotherapie das Richtige ist. Diese Sitzungen dienen der ausführlichen Diagnostik, der Diagnosestellung und der Therapieplanung. Bei ausreichender Veränderungs- und Mitarbeitsbereitschaft wird gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind ein individueller Behandlungsplan erstellt.
Anschließend können, je nach therapeutischem Anlass, eine Akuttherapie (12 Therapiestunden a 50 min), die Kurzzeittherapie I und bei Bedarf auch die Kurzzeittherapie II (jeweils 12 Therapieeinheiten für das Kind/ Jugendlichen und drei Sitzungen Bezugspersonenarbeit), bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit eine bestehende Therapie in eine Langzeittherapie (bis zu 35 zusätzliche Therapieeinheiten) umzuwandeln. Die Therapiedauer hängt letztlich von der Komplexität der Störung sowie den zu erreichenden Behandlungszielen und der Motivation des Patienten ab.
Intelligenzdiagnostik
evtl. eine Teilleistungsdiagnostik bei Lern- und Leistungsstörungen
emotionale Diagnostik
Fremdbeurteilung mit Fragebögen
Verhaltensbeobachtungen (ggf. mit Videoanalyse)
Familiendiagnostik
In der Diagnostik werden diagnostische Instrumente eingesetzt, die in wissenschaftlichen Untersuchungen überprüft wurden und deren Wirksamkeit nachgewiesen ist.
AUSWERTUNGSGESPRÄCH
Nach Abschluss aller diagnostischen Untersuchungen findet ein gemeinsames Gespräch zur Besprechung der Tests statt, welches bei jüngeren Kindern in der Regel mit den Eltern allein durchgeführt wird. Bei älteren Kindern oder Jugendlichen kann dieses Gespräch nach Wunsch auch mit Eltern/ Elternteil oder allein durchgeführt werden.
Das Auswertungsgespräch soll ausführlich und umfassend über mögliche Zusammenhänge der Problematik Ihres Kindes oder Jugendlichen beraten und dient dem Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten.
BEHANDLUNG
Wenn eine Behandlungsindikation bei Ihrem Kind oder Jugendlichen besteht, kann eine Psychotherapie beantragt werden.
Je nach Problemstellung kann dies als Akuttherapie (12 Therapiesitzungen/ 50min) oder als Kurzzeittherapie (12 Therapiesitzungen/ 50min) stattfinden. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet zudem weitere drei Sitzungen, die der begleitenden Beratung von Bezugspersonen dienen. Nach der Kurzzeittherapie I kann eine Nachfolgebehandlung, die Kurzzeittherapie II, beantragt werden, wenn noch nicht alle Behandlungsziele erreicht werden konnten. Weiterhin ist die Umwandlung einer bestehenden Therapie in eine Langzeitbehandlung möglich.
ELTERNBERATUNG
Die Eltern/ bzw. Bezugspersonen sind für mich die wichtigsten Partner in der Zusammenarbeit um das Wohl des Kindes. Ihr regelmäßiger Einbezug ist somit fester Bestandteil in der Therapie von Kindern und häufig auch sinnvoll in der Therapie bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Gespräche sollen die Eltern im Umgang mit dem Kind hilfreich unterstützen, zu Lösungen anregen bei Erziehungsschwierigkeiten und über psychische Probleme und unterstützendes Erziehungsverhalten informieren. Darüber hinaus dienen sie der emotionalen Entlastung und der Stressbewältigung sowie der Förderung einer positiven Eltern-Kind-Kommunikation.
Häufig ist eine Zusammenarbeit mit Lehrern oder Erziehern des Kindes oder Jugendlichen angezeigt, um die Therapie zu optimieren. Diese gestaltet sich unter strenger Wahrung der Schweigepflicht. Voraussetzung für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist das Einverständnis der Kindeseltern bzw. der Jugendlichen (ab 16 Jahre) ohne die ich nicht tätig werden kann.
BEHANDLUNGSENDE
Selbstverständlich kann die Therapie zu jeder Zeit beendet werden. Sinnvollerweise sollte dies aber erst dann geschehen, wenn es Ihrem Kind/ Jugendlichen spürbar besser geht oder sie gelernt haben mit ihren Beschwerden anders als bisher umzugehen.
Therapeutische Zweifel
Eine Therapie verläuft nicht immer harmonisch. Es kann zu Verunsicherungen und Zweifeln bei Ihrem Kind/ Jugendlichen oder Ihnen als Eltern kommen. Diese Erfahrungen sollten nicht von vornherein negativ bewertet werden. Mitunter tragen sie zur Klärung oder einem tieferen Verständnis der Probleme bei. Es ist von daher sinnvoll, Zweifel oder Fragen bzw. Verunsicherungen direkt anzusprechen.
Kontakt
Psychotherapeutische Praxis Nathalie Lehmann in Güstrow
Für ausführliche Informationen oder spezifische Anfragen können Sie das untenstehende Kontaktformular nutzen. Ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Telefon:
03843/ 8559889
Telefonisch persönlich erreichen Sie mich Montag bis Donnerstag von 12.00 bis 13.00Uhr.
Sollten es Ihnen in dieser Zeit nicht möglich sein mich zu kontaktieren, nutzen Sie gern auch den Anrufbeantworter. Ich melde mich schnellstmöglich zurück!